Dass Salzburger Immobilienpreise hoch sind ist nichts Neues. Da sollte eine Gebührenbefreiung, z.B. für die grundbücherliche Eintragung der Pfandrechte, eine kleine Erleichterung sein. Wir sind eine junge Familie und leben zu fünft auf 136 m² (inklusive Keller). Letzte Woche erhielten wir eine Aufforderung, Fotos von unseren Kellerräumlichkeiten an das Landesgericht zu senden. Diese Woche folgte dann eine Zahlungsaufforderung: Anhand der Fotos wurde entschieden, dass eine Gebührenbefreiung in unserem Fall nicht zulässig ist. Und hier beginnt die schildbürgerliche Absurdität. In einem Keller dürfen nämlich folgende Dinge nicht (!) gelagert werden: "Wäsche/Wäschekasten bzw. Kleiderschrank, Schuhe, Getränke, Kühlschrank, Müll/Gerümpel, Gartenmöbel, Schi". Erschwerend kommt hinzu, dass unsere Kellerwände weiß gestrichen sind und auch das ist nicht gestattet. Wir wissen nicht, was in anderen österreichischen Kellern vor sich geht, aber eine Nachzahlung in der Höhe von mehreren tausend Euro trifft uns als Familie mit drei kleinen Kindern jedenfalls hart. Gerne würden wir uns von Wohnbau-Landesrat Martin Zauner beraten lassen, was er als Vater zweier Kinder im Keller aufbewahrt.