Wenn derzeit mehr oder weniger laut über eine Anhebung des Pensionsantrittsalters nachgedacht wird, sollten doch ein paar Fakten in diesbezügliche Überlegungen miteinbezogen werden.
Zum einen sind wir derzeit noch weit davon entfernt, mit dem faktischen auch das gesetzlich festgelegte Pensionsantrittsalter (62 zu 65) zu erreichen. Zum anderen wird für Frauen ab 2024 das gesetzliche Antrittsalter schrittweise (bis 2033) auf jenes der Männer angeglichen. Zudem wird im Zuge der Harmonisierung des Pensionsrechts jenes der Beamten sukzessive an das allgemeine Pensionsrecht angeglichen.
Dies sind doch berücksichtigungswürdige Aspekte deren positiven Auswirkungen auf die Finanzierung künftiger Pensionen noch nicht verlässlich quantifizierbar sind.
Angesichts der Tatsache, dass wir nicht im selben Ausmaß, wie unsere Lebenserwartung steigt, auch gesund altern, sollten zum Schnellschuss "Anhebung des Antrittsalters" doch Alternativen überlegt werden.
Ein flexibles Antrittsalter sollte zu deutlich höheren Abschlägen für frühzeitigen Pensionsantritt führen und spürbare Begünstigungen für jene bringen, die einen späteren als den gesetzlich geregelten Pensionsantritt bevorzugen. Derzeit werden Letztere nämlich mit nicht nachvollziehbaren Beiträgen zur Pensionsversicherung bestraft.
Nicht außer Acht zu lassen ist auch die Tatsache, dass es dank technischen Fortschritts möglich wird, mit weniger menschlicher Arbeitskraft immer höhere Wertschöpfung zu erzielen. Daraus ableitend sollten stagnierende oder gar sinkende Beitragsleistungen nicht mit noch höherer Beitragsleistung des Faktors Arbeit ausgeglichen werden. Diesem Aspekt könnte man beispielsweise mit einer neu zu schaffenden Wertschöpfungsabgabe wirksam begegnen.