Die kürzlich durch alle Medien geisternde Meldung von einer beabsichtigten Einführung einer Obergrenze für Barzahlungen durch die EU-Kommission (Sind mehr als 10.000 Euro in bar kriminell?", SN v. 11. 5.) löste höchst unterschiedliche und hierzulande vor allem negative Reaktionen aus. Dass damit eine nach wie vor weitverbreitete Schwarzgeschäfts-Maschinerie verhindert oder zumindest erschwert werden soll, müsste doch ein legitimes Anliegen aller aufrechten Steuerzahler in der gesamten EU sein. Zudem dürften im Alltag nahezu alle legalen Barzahlungen weit unterhalb der vorgesehenen Höchstgrenze von 10.000 Euro erfolgen.
Nun einmal ganz davon abgesehen, dass es in vielen EU-Ländern bereits drastische Einschränkungen hinsichtlich Bezahlung mit Bargeld gibt (im Schnitt bei 4700 Euro), der Aufschrei dürfte wohl wieder einmal hierzulande am lautesten gewesen sein. Finanzminister Blümel hat dazu auch postwendend seine strikte Ablehnung platziert. Dies stellt einmal mehr eine sehr konsequent verfolgte nationalstaatlich geprägte Anti-Europa-Linie unserer türkisen Regierungsvertreter dar, wobei insbesondere Ängste in Richtung gänzlicher Abschaffung des Bargeldes geschürt werden sollen.
Eine künftige Barzahlungs-Obergrenze mit 10.000 Euro kann allerdings nur einen kleinen aber symbolträchtigen Schritt in der Bekämpfung von Steuerhinterziehung darstellen. Die um vieles größere Baustelle diesbezüglich dürfte wohl im Bereich Steuer-Vermeidung oder -Umgehung bei international tätigen Konzernen liegen. Dass dies in einigen Steuerparadiesen Europas teils legal immer noch möglich ist, sollte Anlass für die EU-Kommission sein, diesem Missstand ein rasches Ende zu bereiten.