Wenn man Architektur, in diesem Fall eine Produktionshalle, eingraben und dafür eine massive Geländeveränderung, sprich Abgrabungen, vornehmen will und mit dem Material dann Wälle aufschüttet, aber auch schon Lärmschutzwände in der Planung vorsieht, wissen oder ahnen die Projektbetreiber und auch der Bürgermeister, dass der angestrebte, gewünschte Bauplatz ja nicht der richtige ist.
Über ein Projekt zum Amphibienschutz nachdenken, aber die Anrainer, betroffene aber auch nicht direkt betroffene Gemeindebewohner durch die örtliche politische Kraft übergehen, auch da fehlt einiges an Gespür und Kommunikation.
Egal wer als Bauwerber auftritt, der auch die Maßnahmen (genannt strenge Auflagen = Bebauungskosmetik), die in der Flächenwidmung und den Bebauungsgrundlagen festgelegt werden, erfüllen muss, es ist für dieses Projekt der falsche Ort, oder nicht der richtige Bauplatz.
Da beißt sich ja die Katze in den Schwanz. Die Gründung des Gebäudes quasi versenken, aber das ursprüngliche Gelände erhöhen. Hallo. Eine 20 Meter hohe Halle bleibt eine 20 Meter hohe Halle, und Produktionslärm ist Lärm.