Leserbrief

BP-Wahl: Vergangene Wahlregeln

Als Jugendlicher kann ich mich noch erinnern, dass die BP-Wahl eine Pflichtwahl war. Und wenn ich mich nicht täusche, war im Wahllokal, das am Land oft ein Gasthaus war, Alkoholverbot. So streng sollten wir ja nicht mehr sein, aber freiwillig zu Wahl gehen sollte für uns Staatsbürgerinnen und Staatsbürger eine Selbstverständlichkeit sein. Das Wahlrecht in Anspruch zu nehmen, ist in unserer Demokratie ein langes und schwer erkämpftes Recht.


Manfred Wagner, 5204 Straßwalchen

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