Leserbrief

Das Recht auf Beweisführung

Aufrichtige Gratulation zum Artikel "Wann darf man Gespräche eigentlich heimlich aufnehmen?" (SN, 24. 11. 2023). Das volkstümliche "jo deafens denn des?", was verdeckte Ton- und Videoaufnahmen betrifft, wurde verursacht durch Kleinformate und seichte Unterhaltungsfilme. Insbesondere der Beweisnotstand gibt immer wieder die Möglichkeit, Beweisführungen im rechtlichen Grenzbereich zu legitimieren. Hier ist es, zumindest in Österreich, aber gar kein Graubereich. Solche Aufnahmen sind ganz besonders dann als zulässig und vertretbar zu betrachten, wenn alle gelinderen Mitteln der Beweisführung keinen Erfolg hatten. Jeder hat ein Recht auf Verteidigung. Natürlich. Dass aber auch jeder und jede ein Recht auf Beweisführung haben, geht oft unter. In mehr als 38 Dienstjahren als Berufsdetektiv habe ich unzählige Fälle erlebt, in denen der Klient keine Chance auf einen Freispruch beziehungsweise eine Entscheidung in seinem Sinne gehabt hätte, wenn man in der Ermittlung nicht die Technik bemüht hätte. Ob wirklich alles davon auch in die Medien gelangen sollte, bezweifle ich, aber das ist eine ethische Frage, über die Berufsdetektive und Journalisten wahrscheinlich nächtelang diskutieren würden.

Georg Krasser, 1220 Wien

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