Leserbrief zu "Wie Sensoren kabellos kommunizieren können" (SN vom 27. 12.):
"Die unbeachtete Kehrseite von Industrie 4.0 und dem geplanten weltumspannenden 5G-Netz":
Wie auch in anderen Zeitungen werden in den SN künstliche Intelligenz, dynamische Netzwerke und die Digitalisierung als Industrie 4.0, welche durch 5G nochmals optimiert werden sollen, als der "ungefährliche Goldstandard der Zukunft" beschrieben. Und damit indirekt unkritisch beworben. So konkret in der Ausgabe vom 27.12. auf Seite 25. Die Kehrseite der angestrebten Entwicklung ist aber, dass nach einer Studie von Bevington M. im renommierten Journal of Environment and Health Science aus diesem Jahr in Großbritannien 5 - 30% der Durchschnittsbevölkerung an einer milden, 1,5 - 5% an einer moderaten und < 1,5% an einer schweren Form von Elektro-Hypersensibilität (EHS) leiden. Diese wird nicht bewusst wahrgenommen und ist in 0,65% der Durchschnittsbevölkerung oder 18% der Hypersensiblen mit einer Zugangsbeschränkung bei der Arbeit vergesellschaftet ist. Schon davor hatten in der hohes Ansehen genießenden englischsprachigen Medizinzeitschrift "The Lancet" die Autoren Bandara P. und Carpenter O. P. in einem Editorial nach einer Prüfung von 2266! Studien dazu aufgerufen, die Auswirkungen von elektromagnetischen Feldern auf Mensch, Flora und Fauna kritisch zu evaluieren, da in 2/3! der Arbeiten Hinweise auf signifikante Effekte bei Exposition gegenüber anthropogen erzeugten elektromagnetischen Feldern nachgewiesen worden sind. Von 242 den oxydativen Stress, einer häufig die Gesundheit auf vielfältige Weise beeinträchtigenden Wirkung, begutachteten Studien, zeigten sogar 212 oder 89% signifikant negative Effekte. Am 17.09.2019 richtetet der nunmehrige Ex-NR-Abgeordnete Dr. P. Pilz mit Freundinnen und Freunden eine schriftliche parlamentarische Anfrage 4167/J (XXVI. GP) an Herrn BM Mag. A. Reichhardt, zuständig für Verkehr, Innovation und Technologie. In dieser stellte er die Frage, ob er "garantieren könne, dass der Ausbau des 5G-Netzes in Österreich keine gesundheitlichen Auswirkungen auf die Bevölkerung haben wird? Der Herr Minister antwortete an den Präsidenten des Nationalrates, Herrn Mag. W. Sobotka (4119/AB), am 06. 11. mit "Ja". Also, dass 5G keinerlei Gesundheitsgefährdung mit sich bringe. Dies ist angesichts der dargestellten Datenlage unrichtig. Herrn Mag. Reichhardt als Jurist, ebenso wie den ihn beratenden Fachleuten, scheint dabei doch Einiges entgangen zu sein. Dies auch, weil es sich bei den für das 5G-Netz angedachten künstlich erzeugten Frequenzen um solche handelt, über deren mögliche Wirkungen es noch zu wenig Studien gibt, womit auch das in der EU anzuwendende Vorsorgeprinzip (Art. 191 AEUV Maastricht) außer Kraft gesetzt wird.