Zum "Standpunkt" von Hermann Fröschl (SN, 5. August):
Die Diskussion um eine Verankerung des Bargeldes in der Verfassung ist durchaus kein "Scheingefecht".
Theoretisch stimmt es zwar, dass Geschäfte eigentlich verpflichtet wären, Bargeld anzunehmen. In der Praxis ist es aber so, dass das Gesetz keinerlei Sanktionen vorsieht, wenn dies verweigert wird. Ein Kunde hat demnach überhaupt keine Möglichkeit, die Annahme von Bargeld zu erzwingen. Das derzeitig bestehende Gesetz ist also völlig zahn- wenn nicht gar sinnlos.
Es kann also nur durch einen verfassungsmäßigen Schutz und ein - hoffentlich! - daraus folgendes, geändertes Gesetz verhindert werden, dass das Bargeld Schritt für Schritt abgeschafft wird, indem einfach mehr und mehr Geschäfte dieses Zahlungsmittel verweigern und Kunden, die bar zahlen wollen, von Dienstleistungen ausgeschlossen werden.