Die jüngste UN-Staatenprüfung zur Umsetzung der Behindertenrechtskonvention legt eine zentrale Schwäche offen: Die unklare Definition des Begriffs Behinderung. Anstatt gesellschaftliche Barrieren in den Fokus zu rücken, bleibt die Definition häufig beim veralteten medizinischen Modell stehen. Diese Diskrepanz bremst den Fortschritt in der Gleichstellung von Menschen mit Behinderungen. Das Problem ist, dass Betroffene weiterhin anhand ihrer Diagnosen kategorisiert werden, statt danach zu fragen, welche Hindernisse ihre Teilhabe in der Gesellschaft behindern. Solange keine klare und einheitliche Terminologie festgelegt wird, bleibt die Umsetzung der UN-Konvention lückenhaft. Es bedarf einer Neudefinition des Begriffs Behinderung im Sinne des sozialen Modells, um den Grundstein für echte Inklusion zu legen. Inklusion beginnt mit der Sprache. Österreich muss diese Herausforderung ernst nehmen und die Denkhürden abbauen. Nur so können Menschen mit Behinderungen die Unterstützung erhalten, die sie brauchen - die Zeit zu handeln ist jetzt gekommen.