Eine Novelle des Forschungsorganisationsgesetzes ermöglicht den Datenfluss von diversen öffentlichen Stellen zur Statistik Austria. Von dort erfolgt eine gebündelte Zurverfügungstellung an wissenschaftliche Einrichtungen und Pharmafirmen. Die Angaben aus der Elektronischen Gesundheitsakte ELGA gehören auch dazu. SN-Redakteurin Inge Baldinger stellt in diesem Zusammenhang die Frage: "Warum erheben wir Daten, wenn wir sie nicht nützen?" Klare Antwort: Weil es vor Einführung der elektronischen Gesundheitsakte fixe Zusagen gab. Hier zur Erinnerung: Im Jänner 2014 erschien das "ELGA-Handbuch" von Dr. Clemens-Martin Auer. Der Autor war zu diesem Zeitpunkt Sektionschef im Gesundheitsministerium. Frage auf Seite 16: "Werden die Daten des Patienten für wissenschaftliche Zwecke oder Forschungszwecke verwendet?" Auers klare Antwort: "Nein"! Acht Jahre später ist alles Schall und Rauch. Kein Wunder, wenn jetzt das Vertrauen in politische Zusagen dahin ist.