Wie lange soll noch demonstriert werden und wie lange sollen die Bewohner
der umliegenden Häuser und Wohnblöcke den Wirbel noch ertragen. Wer zeichnet Verantwortung. Die Regierung oder die gesetzgebende Körperschaft die ein Gesetz schafft, bzw. schaffen will, das nicht vollziehbar ist. Schon im § 1 des Gesetzesentwurfes steht, "die Schutzimpfung darf nicht durch unmittelbare Befehls- und Zwangsgewalt durchgesetzt werden". Die Verfassungsrichterin Frau Dr. Edtstadler hat ganz was Wichtiges gesagt. Sie sagte, zu einer Impflicht könne es "nur" kommen, wenn die Vakzine entsprechend wirksam sind. Dabei geht es um die Wirksamkeit des Impfstoffes bei der Omikron-Variante. Ich, als 3-fach-Geimpfter ohne jegliche Probleme, verstehe auch die Angst der Impfskeptiker. Natürlich bedeutet "impfen" Schutz für sich selbst und auch für die anderen. Die Verfassungsbestimmung bzw. das Verwaltungsgesetz wird wahrscheinlich trotz des Eingriffes in das Grundrecht der "körperlichen Unversehrtheit, so halten. Aber wie weit dieses Gesetz vollziehbar ist, findet sich in einem anderen Kapitel. Das Verwaltungsstrafgesetz sieht auch den Notstand vor. Die Impfskepsis junger Menschen, die eine Familie gründen wollen und unsicher sind, ist nachvollziehbar. Und das diese Impfung auf Dauer gesehen, keine Auswirkung auf die Nachkommen hat, können auch Wissenschaftler und Virologen nicht hundertprozentig verneinen. Geschweigen denn, die Strafvollzugsbehörden, die in diesem Fall in Beweisnotstand geraten. Denn sie müssen beweisen, dass die Impfung keine Auswirkung auf die Nachkommen hat. "Und das können sie nicht". Daher weg von der Pflicht, weg von der Straße und hin zur Impfempfehlung.