Leserbrief

Impfung stellt Maßnahmen in Frage

Zum Artikel "Freiheit für Geimpfte" (SN v. 8. 5.): Sollten Geimpfte und unter Umständen auch Genesene bald wieder von ihren Grundrechten Gebrauch machen dürfen? Ja! Denn deren Ausübung ist kein Privileg, sondern die Rückkehr zum verfassungsrechtlich gebotenen Status quo ante. Insofern erscheint es befremdlich, wenn bisweilen von der "Rückgabe" von Grundrechten gesprochen wird. Grundrechte können nicht zurückgegeben werden, da der Mensch sie gar nicht abzugeben vermag. Grundrechte sind nicht vom Staat verliehen, er garantiert sie nur. Sie entstammen vielmehr der Würde des Menschen und haften jenem untrennbar an. Maßnahmen-Lockerungen sprengen demnach lediglich die Ketten, die uns der Staat notwendigerweise anlegen musste, um uns unsere Gesundheit - ein Grundrecht (!) - garantieren zu können. Mit zunehmender Durchimpfungsrate schwindet aber die Legitimität der Corona-Maßnahmen. Denn dort, wo die drohende Überlastung des Gesundheitssystems endet, endet auch die verfassungsrechtliche Legitimation der Grundrechtseinschränkungen. Dass durch eine drohende Ungleichbehandlung von Geimpften und Ungeimpften in der Gesellschaft ein Gefühl der Ungerechtigkeit aufflammen kann, ist einleuchtend. Dies gilt insbesondere für die jüngere Generation, die letztendlich aus Solidarität den Älteren gegenüber monatelang auf ihre Freiheitsrechte verzichtet hat. Dass diese nun auch noch - gewissermaßen als "Dank" - ganz am Ende der Impfreihenfolge und damit verbundener Freiheiten steht, ist misslich, jedoch dem Virus geschuldet, welches sich vordergründig gegenüber älteren Menschen als gefährlich erweist
Silvan Saummüller, 5020 Salzburg

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