Dass es an der Zeit ist, Schülerhöchstzahlen pro Klasse zu senken, ist nicht nur aufgrund durchschnittlicher Pisa-Ergebnisse evident, sondern auch aufgrund verfassungsgesetzlich gewährleisteter Rechte. Nach Artikel 1 des BVG-Kinderrechte hat jedes Kind Anspruch auf bestmögliche Entwicklung und Entfaltung. Zudem muss das Kindeswohl bei allen Kinder betreffenden Maßnahmen öffentlicher und privater Einrichtungen eine vorrangige Erwägung sein. Dies betrifft etwa Schulen, an denen Kinder auf engstem Raum (circa zwei Quadratmeter pro Kind) unterrichtet werden.
Würde man den für den Unterricht verfügbaren Raum vergrößern, so würde dies bessere Arbeitsbedingungen für Lehrkräfte und bessere Lernkonditionen für Schulkinder bewirken. Angesichts unzähliger leerstehender Gebäude könnte man Platz für größere Klassenräume schaffen. Ein Mindestmaß an Ressourcen müsste weiters jeder Schule zukommen, was erschütternde Konditionen, wie sie nach wie vor bestehen (beschämend niedrige Gehälter, teils unzumutbare, da mit Schimmel behaftete Klassenräume, folglich überfordertes Lehrpersonal und so weiter) in Zukunft verhindern sollte.