Die Schulkleidung war in unserer Hotelfachschule in Bad Hofgastein - heute Tourismusschulen - immer ein "wichtiges" Thema. "Kleider machen Leute" ist uralt, aber aktuell wie eh und je.
Von der Schulleitung wurde nicht nur eine einheitliche Berufsbekleidung, sondern auch eine einheitliche Schulkleidung vorgeschrieben. Mit der Kontrolle der Bekleidungsvorschriften waren vorrangig die Praxislehrer betraut, d.h. sie war mit dem Einlass in den Schülerspeisesaal zum Mittag-oder Abendessen verbunden.
Für mich war das eine Selbstverständlichkeit und mir ist auch nie eine Klage der Eltern zu Ohren gekommen, dass diese Erziehungsmaßnahme nicht erwünscht sei.
Im Schülerspeisesaal standen 110 Sitzplätze zur Verfügung. Es gab 2 Essenssitzungen: 12.00 Uhr und 12.35 Uhr. Solange am Samstagvormittag Unterricht gehalten wurde, haben sich die Schülerinnen und Schüler immer auf die 2 Sitzungen aufteilen lassen. In den Neunzigerjahren war dann Schluss mit dem Samstagunterricht, d.h. die nun ausfallenden Unterrichtsstunden wurden dem Vormittagsunterricht von Montag bis Freitag angehängt.
Dies hatte zur Folge, dass mittags um 12.00 Uhr der Speisesaal halbleer war und um 12.35 Uhr ca. 120 hungrige, pubertierende Schülerinnen und Schüler Einlass begehrten - bei 110 Sitzgelegenheiten. Von den 6 gläsernen Türflügeln war nur 1 geöffnet und dort stand - um die ordnungsgemäße Schulkleidung zu kontrollieren - OSR Hiwi...
Wie ich das ohne mir erinnerlich größere Probleme geschafft habe, ist mir heute unerklärlich. Ich war damals schon nahe 60, nur 174 cm groß und ein Leichtgewicht mit 70 kg! Diplomatie war nie meine Stärke und sollte ich damals in der damit unvermeidlichen Hektik jemand beleidigt haben, so tut es mir heute leid.
2003 bin ich im 63. Lebensjahr in den Ruhestand getreten, nachdem ich einen Getränkekundetest wiederholen musste, weil mir dabei ein Fehler unterlaufen war. Ja und in meinem ersten Unterrichtsjahr 1966/67 ist mir beim Abendessen einmal die Hand ausgerutscht, weil mich ein gewisser Schatzl geärgert hatte. Diese Szene habe ich wie gestern in Erinnerung. Sonst blieb ich unbescholten, d.h. man konnte mir kein weiteres Fehlverhalten nachweisen und ich bin den Großteil meiner Schuldienstzeit gerne in die Schule gegangen.