"Fiat iustitia, pereat mundus" - "es geschehe Recht, auch wenn die Welt dabei zugrunde geht". Beispielsweise die Welt unserer Bergbauern, unserer Almwirtschaft und des damit zusammenhängenden Gebirgstourismus. Freilich müssen die Richter des Europäischen Gerichtshofs, in dickummauerten Sitzungssälen auf bequemen Stühlen sitzend, auch in Wolfsangelegenheiten nach den von der EU-Politik geschaffenen Rechtsnormen urteilen. Ja, die Politik erzeugt das Recht.
Nachdem sich die EU dem Druck von Leuten gebeugt hat, die sich für Naturschützer halten, aber nicht imstande sind, die Unterschiede zwischen Natur- und Kulturlandschaften zu erkennen, wurden Rechtsnormen zum Schutz des Wolfes geschaffen. Kulturlandschaften sind die Quellen unserer Lebensmittel. Hätten unsere Vorfahren nicht Wälder gerodet und mit dem Anbau von Getreide und Feldfrüchten begonnen, so müssten wir uns viel mehr fleischlich ernähren, als wir dies heute tun.
Nun soll es also auch in Kulturlandschaften aus Gründen der Biodiversität eine flächendeckende Wolfspopulation geben. Nützt das unserer Lebensmittelversorgung? Und wie steht man zu einer flächendeckenden Population von Ratten, Bettwanzen … die gehören ja auch zur Biodiversität?