Sehr geehrter Herr Duft, zu Ihrem Leserbrief vom 26. September (Offener Brief an den Landeshauptmann) möchte ich noch folgendes ergänzen: Soweit ich mich an den Beitrag im ORF erinnern kann, hat LH Haslauer versucht, den um die Steuern erhöhten Kaufpreis der Antheringer Au damit zu argumentieren, dass beim Kauf einer Wurstsemmel der Käufer die Steuer ja auch mitbezahlen muss. Das ist so weit richtig. Es wurde aber nicht erwähnt, dass die vom Verkäufer der Wurstsemmel kassierte Mehrwertsteuer anschließend an den Staat abgeführt werden muss und nicht als zusätzlicher Verkaufserlös beim Verkäufer verbleibt. Ich stelle mir nun die Frage, ob der Verkäufer der Antheringer Au diese Steuern beim Verkauf ebenfalls an den Staat abgeführt hat. Wenn das nicht der Fall war, dann hinkt der Vergleich nicht nur gewaltig, sondern er kehrt sich um und zeigt noch mehr auf, dass diese Vereinbarung alles andere als nachvollziehbar ist. Ganz zu schweigen davon, dass sich bei mir der Eindruck erweckt, dass das Wissen, dass Steuern abgeführt werden müssen, entweder beim Erwähnen dieses Vergleichs nicht vorhanden war - oder dass davon ausgegangen wurde, dass die Bürger das nicht kapieren …