Zum Leserbrief von Helmut Hintner: "Ein 'gnädiges' Angebot vom Ministerium" (SN, 6. Oktober 2025) - Wer sich freiwillig einer Terrororganisation wie dem sogenannten Islamischen Staat anschließt, verlässt bewusst den Schutzbereich der Republik Österreich. Nach § 33 Abs. 1 Z 2 des Staatsbürgerschaftsgesetzes (in der Fassung vom 28. 7. 2021) verliert jeder Österreicher seine Staatsbürgerschaft, der in den Dienst einer fremden Macht oder einer bewaffneten Organisation tritt, die gegen Österreich gerichtet ist.
Das Außenministerium hätte daher rechtmäßig und verantwortungsbewusst gehandelt, wenn nicht eine findige Juristin den Umweg über das Kindeswohl gewählt hätte, um das Verfahren zu umgehen. Damit wurde ein klarer rechtlicher Grundsatz durch juristische Spitzfindigkeiten ausgehöhlt. Hier ist auch der Gesetzgeber gefordert, das Staatsbürgerschaftsgesetz entsprechend nachzuschärfen.
Menschliches Mitgefühl ist verständlich, das Schicksal der jungen Frau zweifellos tragisch, eine zweite Chance oft wünschenswert und richtig - aber Recht bleibt Recht. Wer sich gegen den Staat stellt, kann sich nicht gleichzeitig auf dessen Schutz berufen.
Nicht das Schicksal der Frau oder ihrer Kinder, auch nicht ihre mögliche Beteiligung an den Verbrechen des "Islamischen Staates", war der Anlass meiner Replik, sondern die Sichtweise von Herrn Hintner, die in dieser Frage zurechtgerückt werden musste.