Leserbrief

Seltsames GR-Wahlrecht in Salzburg

Ich war 18 Jahre lang Bürgermeister meiner Heimatgemeinde (1800 Einwohner) in Niederösterreich und kenne daher unser GR-Wahlrecht genau. Zum Unterschied des Salzburger GR-Wahlrechts: In Niederösterreich kann nur, wer bei der Wahl auf einem Wahlvorschlag steht, Gemeinderat werden. Er muss mindestens einen Wahlpunkt (Stimme) erhalten haben. Auch bei einer eventuellen Nachrückung durch ein freigewordenes Mandat! Nicht besetzte Mandate verfallen. Eine nachträgliche Nominierung ist nicht möglich.

Bürgermeister Peter Perner stimme ich zu: Die Gemeindewahlbehörde ist zwar politisch besetzt, muss sich aber an die Gesetze halten, auch wenn diese seltsame Fallstricke enthalten.

Jedes Gesetz, jede Regelung hat Vor- und Nachteile. Meiner Meinung nach hat hier das niederösterreichische GR-Wahlrecht Vorteile, da jeder politische Mandatar sich auch einer Wahl stellen soll. Darauf beruht das Prinzip einer Demokratie.


Hubert Germershausen, 2451 Hof am Leithaberge

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