Im neuen Koalitionsabkommen ist vorgesehen, dass die Familienzusammenführung ausgesetzt werden soll. Eine Familienzusammenführung kann erst beantragt werden, wenn der antragstellende Erziehungsberechtigte asylberechtigt ist, einer geregelten Arbeit (beinhaltet natürlich auch Deutschkenntnisse) nachgeht und über eine Wohnung verfügt. Also ein Flüchtling, der sich integriert hat, ins Sozialsystem eingezahlt hat und offensichtlich alles richtig gemacht hat. Der Grund für die Aussetzung ist die Überforderung der Schulen und des Verwaltungssystems. Das verstehe ich all zu gut. Ich bewundere vor allem die Leistungen der Lehrerinnen und Lehrer. Was ich nicht verstehe, ist, warum im Vorhinein keiner auf die Idee kam, die Familienzusammenführung in kleinen, verkraftbaren Schritten durchzuführen. Das hätte den Schulen und den Ämtern Zeit gegeben sich langsam an die neuen Gegebenheiten anzupassen und Strategien zu entwickeln, die das System weniger überfordern.