Leserbrief

Unmündiges Mädchen braucht Schutz

Ein Bild zur Causa kann ich mir nur aus den Medienberichten machen. In der Urteilsbegründung zum Freispruch ist von Widersprüchen in den Aussagen des Mädchens, ihrer Freundin und so weiter die Rede. Zudem hätten laut Staatsanwältin die Burschen keinerlei Schuldeinsicht gezeigt. Fakt ist, dass zum Tatzeitpunkt der geschlechtlichen Handlungen 2023 einige von den beschuldigten zehn Burschen mit damals 19 Jahren volljährig waren, das betroffene Mädchen mit zwölf Jahren unmündig minderjährig. Wenn ein 100-prozentig rechtsfähiger Volljähriger sich an einer Zwölfjährigen, welche vor dem Rechtsstaat als unmündig minderjährig gilt, sexuell vergreift oder zumindest in einer Gruppe dabei ist, dann muss eine derartige, verachtenswerte Tat an sich schon strafbar sein. Jetzt wird über ein schärferes Sexualstrafrecht nachgedacht, dass künftig die Beweislast beim Täter liegen sollte, welcher glaubhaft machen müsste, dass dem Sex ausdrücklich zugestimmt worden ist. Das kann wohl nicht wie in diesem Fall für ein unmündig minderjähriges Mädchen gelten? Wenn die an der Urteilsfindung Beteiligten, ob Anwälte, Richter, Schöffensenat usw., daran denken, dass das betroffene zwölfjährige Mädchen ihr eigenes Kind oder ihre Enkeltochter wäre - aus welchen Gründen immer sie sich mit diesem Alter bereits an sexuellen Handlungen beteiligt oder diesen zustimmt -, dann muss es das Gesetz vor sich selbst und vor anderen schützen, und es wäre selbstverständlich, dass zumindest die volljährigen Täter bestraft würden. Dass dies nicht so ist, kann ich nicht verstehen. Noch einmal - das betroffene Mädchen ist mit zwölf Jahren unmündig minderjährig und ein Kind, einige Täter mit neunzehn Jahren volljährig und voll verantwortbar und rechtsfähig. In welchem Rechtsstaat leben wir eigentlich? Da graust mich.

Josef Kröll, 5733 Bramberg

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