Zu "Die kalte Progression - eine heiße Kartoffel", SN v. 29. 4.: Im Gegensatz zu Christoph Badelt tritt Franz Schellhorn für eine Abschaffung der "kalten Progression" ein. Es ist richtig, dass der Eingangssteuersatz, wie vor fünf Jahren, noch immer bei 11.000 Euro Jahreseinkommen liegt. Durch die Anhebung des Verkehrsabsetzbetrages bzw. des erhöhten Verkehrsabsetzbetrages zahlen aktive Dienstnehmer/-innen aber erst ab einem Jahreseinkommen von 16.000 Euro und Pensionsbezieher/-innen durch die Anhebung des Pensionistenabsetzbetrages erst ab einem Jahreseinkommen von 15.125 Euro Lohnsteuer. Dies gilt rückwirkend ab dem Kalenderjahr 2021. Die Abschaffung der "kalten Progression" würde bedeuten, dass die Tarifstufen jedes Kalenderjahr um die Inflation erhöht würden. Bei einer zum Beispiel angenommenen fünf-prozentigen Inflation würde der Eingangssteuersatz von 20 Prozent erst bei 11.550 Euro (bisher 11.000), der 48-prozentige Steuersatz erst bei 63.000 (bisher 60.000) und der 50-prozentige Steuersatz erst bei 94.500 Euro (bisher 90.000) beginnen.
Hier sieht man, dass die größten Profiteure der Abschaffung der kalten Progression, die Personen mit hohem Einkommen sind. Ich befürworte daher die sehr fundierte Meinung von Christoph Badelt.