Damit sich Eltern die familienexterne Betreuung ihrer unter dreijährigen Kleinkinder in Krabbelgruppen, Horten etc. leisten können, werden diese zusätzlich zum Kinderbetreuungsgeld nach dem Salzburger Kinderbetreuungsgesetz mit öffentlichen Mitteln von Gemeinden und Land mit € 1132,- je Kind und Monat unterstützt. Tatsächlich sind es rund 1300,-€ je Kind und Monat. Eltern, die ihre Kleinsten familienintern zu Hause betreuen, bekommen dafür keine vergleichbare Unterstützung. Nach dem "Berndorfer Modell" zur Unterstützung der familieninternen Kleinkindbetreuung sollen jene Eltern, welche ihre Kleinsten in den ersten zwei, drei Lebensjahren familienintern zu Hause betreuen wollen, zusätzlich zum Kinderbetreuungsgeld eine Aufzahlung bis zur Höhe der Mindestsicherung für Alleinstehende, das sind aktuell € 1209,- bis zum Eintritt in eine Krabbelgruppe etc. bzw. max. bis zur Vollendung des dritten Lebensjahres erhalten. Die Aufzahlung soll je zu einem Drittel vom Bund, von den Ländern und den Gemeinden kommen.
Eine solche Aufzahlung gibt für die familieninterne Betreuung des unter dreijährigen Kleinkindes nur für Kinderbetreuungsgeldbezieher/-innen, die Deutsch als Muttersprache haben oder - so wie beim Erwerb der Staatsbürgerschaft - den Deutschkurs B1 erfolgreich absolviert haben.
Nicht erst dem Bericht in den SN vom 8. Februar ist zu entnehmen, dass eine Teilung der Karenzzeit nach Monaten zwischen Müttern und Väter nicht praxisgerecht ist und daher nicht angenommen wird. Um den Müttern, wenn und wann immer sie es wollen, die Rückkehr in den Beruf zu erleichtern und die Väter stärker in die familieninterne Betreuungsarbeit einzubinden, soll es bezugnehmend auf den Gender-Pay-Gap noch einmal 200,-€/Monat geben. Voraussetzung ist ein Splitting der Wochenarbeitszeit, wonach der zweite Elternteil, in der Regel der Vater, seine Wochenarbeitszeit auf 32 Wochenstunden und mehr reduziert, um auch Kinderbetreuungsarbeit zu leisten. Ein Ansatz, den Müttern den Wiedereinstieg in den Beruf zu erleichtern, die berufliche Karriere nicht aus dem Auge zu verlieren und Väter stärker in die Familienarbeit einzubinden.
Und noch eine Information zur vielfach strapazierten "Altersarmut", wenn sich Eltern für eine familieninterne Betreuung ihrer Kleinsten in den ersten zwei, drei Lebensjahren entscheiden. Seit 20 Jahren zahlt der Bund aus dem Familienlastenausgleichsfonds für Kinderbetreuungsgeldbezieher/-innen, die in den ersten vier Lebensjahren des Kindes kein Erwerbseinkommen haben, die Pensions- und Krankenversicherungsbeiträge. Die Bemessungsgrundlage dafür ist das österreichische Medianeinkommen. Das sind aktuell 2300,10,- €/Monat. Diese Leistung für die Pensionsversicherung kommt auch erwerbstätigen Kinderbetreuungsgeldbeziehern/-innen zugute, bis die Summe von Bemessungsgrundlage und Erwerbseinkommen die ASVG-Höchstbemessungsgrundlage von 6450,-€/Monat erreicht.
Für mich ist klar: Es geht um Wertschätzung und echte Wahlfreiheit und nicht um "Herdprämie" und damit die Diffamierung der Familienarbeit, wie sie in der Vergangenheit von zigtausend und jetzt von Tausenden Eltern erbracht wurde und wird.