Leserbrief

Wo bleibt der Widerstand?

Die deutsche Gentechnikexpertin Annemarie Volling berichtete in der Oktoberausgabe der Unabhängigen Bauernstimme (BRD), dass die EU-Kommission erste Vorschläge für die Ausgestaltung eines neuen Rechtsrahmens für eine abgeschwächte Regulierung oder sogar eine Deregulierung der neuen Gentechnikverfahren in der Pflanzenzucht gemacht hat. Würde der Vorschlag der EU-Kommission durchkommen, würden damit wichtige Prinzipien der EU-Gentechnikregulierung ausgehebelt: Verpflichtende Risikoprüfung und -bewertung, Durchlaufen eines Zulassungsverfahrens vor Import oder Anbau, Kennzeichnungspflicht, Rückverfolgbarkeit und Monitoring genehmigter GVOs, Haftungsregelungen, Transparenz und Wahlfreiheit. Das Recht auf gentechnikfreie Landwirtschaft und Lebensmittelerzeugung würde unterlaufen. Hingegen würde den Gentechnikkonzernen ein Freifahrtsschein erteilt, denn sie müssten keine Verantwortung mehr für ihre Produkte übernehmen. Eine Kontrolle und Rückholbarkeit wäre nicht mehr möglich. Soweit die Expertise von Annemarie Volling. In diesem Zusammenhang verweise ich auf das Gentechnikvolksbegehren vom 7. bis 14. April 1997, das damals von über 1,2 Millionen Österreicherinnen und Österreichern unterschrieben wurde. Die drei Forderungen dieses Volksbegehrens waren:
1. Kein Essen aus dem Genlabor in Österreich.

2. Keine Freisetzung genmanipulierter Organismen in Österreich.

3. Kein Patent auf Leben.
Im Unterschied zu 1997 gibt es jetzt keinen organisierten Widerstand. Wer ergreift die Initiative?


Georg Sams, 5202 Neumarkt am Wallersee

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