Die Berichterstattung dieser Angelegenheit versteht man als Bürger dieses Landes nicht mehr. Könnte das Verfahren nicht wesentlich abgekürzt und aussagekräftig gestaltet werden, indem man an den beiden Adressen den Strom-, ev. Gas-, Wasser-, Abwasserverbrauch des letzten Jahres mißt und vergleicht. In einer Wohnung, die nur gelüftet wird und dort keiner mehr wohnt, können diesbezüglich keine hohen Verbrauche bestehen, aber in dem Haus in Klosterneuburg sehr wohl, sollte der Hauptwohnsitz dort gelegen sein. Meines Erachtens eine einfache Beweisführung und auch effizient. Auf jeden Fall kostengünstiger als alle anderen Verdächtigungen.