Leserbrief

Zweiklassenjustiz in Österreich

Jeder kleine Taschendieb, jede Betrügerin bekommt ein Urteil … unschuldig oder schuldig, bei Verurteilung mit angemessener Strafe. Nur bei Leuten mit Macht, Ansehen oder viel Geld läuft es anders, wie man in der Causa Amtsmissbrauch August Wöginger sehen kann. Eine Diversion, eine rechtsgültige Einigung im Zivilrecht, bei der jede Partei Abstriche macht, ohne die Rechtsfrage zu klären, gleicht einem Kompromiss. Bei einer Anklage in einem Strafverfahren hat das Gericht über Schuld oder Unschuld zu entscheiden. Für Verurteilte wird die Strafhöhe im Rahmen der gesetzlichen Bandbreite festgelegt. Wie ist das jetzt bei Herrn Wöginger und den zwei Beamten, denen Amtsmissbrauch vorgeworfen wird? Es gibt kein Urteil. Sind sie schuldig oder unschuldig? August Wöginger beteuerte bis zuletzt seine Unschuld, bis ihm offenbar eine Diversion nahegelegt wurde, da änderte er spontan seine Meinung und besann sich auf die vielfach strapazierte Verantwortung. Bei einer Diversion gelten Angeklagte als unbescholten. Man geht zur Tagesordnung über und es wird getan, als sei nichts gewesen!

Norbert Hüttel, 4400 St. Ulrich bei Steyr

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