5G
5G wird ab 2019 der neue Mobilfunkstandard für ganz Österreich. Die ersten 5G-Stationen sind bereits in Betrieb, vorwiegend in ländlichen Regionen.
5G und Salzburg
Salzburg will bei der Breitbandversorgung an der Spitze der Bundesländer stehen, landesweit sollen es 100 Megabit pro Sekunde bis 2020 sein, die Gigabit-Fähigkeit soll bis 2030 geschafft werden. Haben Handys im 2G-Zeitalter in den 1990er-Jahren noch mit bis zu zwei Watt gesendet, so sind es in Zeiten von 4G nur noch 0,125 Watt Sendeleistung.
Wie gefährlich ist 5G?
"Niemand weiß, was das mit uns Menschen macht"
Baubiologe und Umweltmesstechniker Armin Rebernig, der sich mit seiner Firma auf die Beratung bezüglich Elektrosmog im Eigenheim spezialisiert hat, gibt im Interview mit SALZBURG24 an, dass hier "ein Funksystem eingeführt wird, bei dem niemand weiß, was das mit uns Menschen macht." Die Vorgangsweise ist dabei offenbar dieselbe wie bereits beim Vorgänger 4G (oder auch LTE). "Hier konnte ebenfalls keine Unbedenklichkeit nachgewiesen werden. Ganz im Gegenteil, es gibt eine Unzahl an Studien, die Effekte nachweisen, die starke Hinweise auf biologische Wirkungen geben", gibt Rebernig zu denken. Mit der Wirkung elektromagnetischer Felder im Mobilfunkbereich beschäftigte sich auch die MedUni Wien in einer Studie mit der AUVA.[1]
Gefahr durch W-LAN-Strahlung
Wichtig ist das 5G-Netz mit seiner "Echtzeit-Übertragung" vor allem für das sogenannte "Internet of Things", also das Vernetzen verschiedenster Geräte miteinander. Im Haushalt lassen sich so unterschiedlichste Geräte wie Kühlschrank oder Kaffeemaschine mit dem Smartphone bedienen, was laut Rebernig allerdings auch mit erhöhter Strahlungsdichte einhergeht. Der Umweltmesstechniker weist hier zudem darauf hin, dass im Haushalt gerade auch das W-LAN aus umweltmedizinischer Sicht als kritisch gesehen wird: "W-LAN-Strahlung kann aufgrund der niederfrequenten Impulse von 10 Hz direkt in biologische Prozesse eingreifen, da die eigenen Hirnfrequenzen im Bereich zwischen 8 und 12 Hz liegen."
Quellen
Einzelnachweis
- ↑ siehe www.auva.at pdf