SALZBURGWIKI Diskussion:Bild: DSG-VO und Datenschutz-Anpassungsgesetz 2018

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Ich darf noch einmal auf den Text-Abschnitt "Grauzone" zurückkommen, weil ich es war, der damals die Aufnahme von einer Hochzeitsgesellschaft in Thalgau gemacht hat. Obwohl ich das Foto auf Wunsch der darauf abgebildeten Thalgauer Erbhofbauern samt deren Obmann anfertigte, machte ich leider den Fehler, die Aufnahme zugleich mit der Hochzeitsfotografin, aber von seitlich anzufertigen, weshalb die Personen nicht direkt zu meiner Kamera blickten. Deshalb ergaben sich offensichtlich (rechtliche) Zweifel am Einverständnis der abgebildeten Personen.

Aus meiner Sicht ist in diesem Fall ein fehlendes Einverständnis der Abgebildeten auszuschließen, weil ein einhelliger Wunsch der Gruppe nach einem speziellen "Erbhofbauernfoto" bestand und das Bild auch an diese Gruppe von mir übergeben wurde. Ich habe die Thalgauer Erbhofbauern schon mehrmals bei Veranstaltungen fotografisch begleitet und außerdem über diesen Verein im SALZBURGWIKI einen Artikel angelegt. Zudem ist der am betreffenden Bild abgebildete Bräutigam ein Schützenkollege von mir und ich habe auch auf dessen Wunsch bei der Hochzeit fotografiert. --Franz Fuchs 10:09, 10. Nov. 2019 (UTC)

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