Bezüglich der von Ihnen angeführten Problematik mit der ÖGK und deren Bezahlung von bestimmten Leistungen, der Problematik der Gesundheitszentren, kann ich Ihnen nicht ganz folgen (bzw. fehlen mir zum Teil dazu Kenntnis, Einsicht und Verständnis). Aber auch Ihr Anpatzen der ÖGK mit dem von Ihnen angeführten Betrag des Wellnesswochenendes (wobei ich dieses auch nicht einsehe) geht meiner Meinung nach am Problem, zumindest der Gesamtsumme, vorbei!
Ich bin als ehemaliger Beamter bei der BVA versichert und Patient einer Gemeindeärztin mit meinen sicher auch altersbedingten Problemen (erhöhte Cholesterinwerte, erhöhte Zuckerwerte und erblich bedingt stark erhöhter Blutdruck), werde betreffend Zuckerwerte vierteljährlich mittels Blutabnahme untersucht und erhalte somit seit Jahren gegen diese Erkrankungen Tabletten verschrieben. Diese Tabletten muss ich mir auch außerhalb dieser Überprüfungstermine in der Hausapotheke abholen, da mir jeweils nur zwei Packungen zugestanden werden. Diese werden mir von den Arzthelferinnen gegen Vorlage meiner Versicherungskarte (ohne die Ärztin gesehen zu haben) ausgefolgt - und in weiterer Folge als "Erste Ordination" mit 5% und somit 2,58 € Selbstbehalt verrechnet!
Als BVA-Versicherter bezahle ich für viele Leistungen der Versicherung (und so auch für Hausarztbesuche) 5% der Leistung der Versicherung als Selbstbehalt! Ich bekomme somit monatlich meinen Selbstbehalt der BVA aufgeschlüsselt vorgeschrieben. Dabei irritieren mich Ihre genannten Beträge doch. Denn ich bezahle für u. a. eine "Erste Ordination" für die Hausärztin im Monat 2,58 € und z. B. Hautärztin 2,32 € (dies sind 5% der Leistung der Versicherung an den Arzt, sprich Selbstbehalt!), auch bei oben beschriebener Medikamentenabholung.
Die von Ihnen angeführten Beträge können sicherlich nur zu weiteren Verrechnungsposten - wie angeführt "Erste Ordination" - oder weiteren Behandlungen gesehen werden. Dies ist Schaumschlagen auf hohem Niveau, zumindest wenn ich meine Selbstbehalte auf 100% hochrechne.
Auch ein Mechaniker verrechnet Ihnen eine Leistung und nicht jede Beilagscheibe extra!
Einen derart hohen Unterschied zwischen den Krankenkassenleistungen kann ich mir als Versicherter nicht vorstellen. Falls dies doch so sein sollte, wäre die Frage, warum wurde nicht früher darauf Bezug genommen und wo war Ihre Standesvertretung in der Zwischenzeit?
Ich bin jedenfalls für den Erhalt und die Stützung des derzeitigen Systems, wobei ich nicht einsehe, dass der Trend in Richtung Wahlärzte und somit der Zweiklassen- (oder Dreiklassen-)Medizin geht.