Leserbrief

Ad "Wahlarzthonorare nicht zu hoch"

Sg. Hr. Braun, bezüglich Ihrer Berechnung des Arzthonorars mit der Grundlage der Rückerstattung Ihrer Krankenkasse kann ich mich nicht anfreunden!

Ich bin bei der BVAEB versichert (auch eine Kleinkrankenkasse) und muss von bestimmten Arztleistungen einen Selbstbehalt von 5 Prozent bezahlen! Diese Abrechnung bekomme ich, da ich an mehreren Erkrankungen (Diabetes, Bluthochdruck etc.) leide, auch monatlich. Dabei ergeben sich für mich ganz andere Beträge, wenn ich diese 5 Prozent auf das (Brutto-)Arzthonorar hochrechne.

Ich bezahle für eine "erste" Ordination bei meinem Hausarzt 2,58 Euro und für einen weiteren Besuch 1,49 Euro.

Bei meiner Hautärztin sind für eine "erste" Ordination 2,32 Euro und zum Beispiel für ein in diesem Rahmen durchgeführtes Diagnose- und Therapiegespräch weitere 1,91 Euro fällig.

Wenn Sie diese Beträge - dies sind 5 Prozent der Leistung der Krankenkasse an den Arzt - auf 100 Prozent der Leistung hochrechnen, so kann ich Ihre Bedenken der zu geringen Bezahlung der Ärzte nicht nachvollziehen! Dabei ist auch zu beachten, dass diese Beträge vom Arzt auch verrechnet werden, wenn ich mir nur ein Rezept bzw. Medikamente von der Hausapotheke abhole, ohne den Arzt überhaupt gesehen zu haben!

Für mich sind diese Beträge nicht grundsätzlich verwerflich, doch wenn ich, wie vor 3 Monaten passiert, von der BVAEB eine monatliche Abrechnung von ca. 70 Euro (dabei Laborkosten …) bekomme und dann auch noch zusätzlich meine regelmäßig einzunehmenden Medikamente mit einem monatlich anfallenden Kostenbeitrag von ca. 75 Euro berücksichtige, doch schon bedenklich bezüglich der von Versicherten auch bei Kassenärzten zu leistenden Kosten!

Da ich nicht annehme, dass dies als Leserbrief veröffentlicht wird, bitte zumindest um Weiterleitung an den Leserbriefschreiber Dr. Werner Braun.

Alois Seiwald, 4113 St. Martin

Aufgerufen am 04.11.2025 um 01:19 auf https://www.sn.at/leserforum/leserbrief/ad-wahlarzthonorare-187014622

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