Die Energieversorgung der Haushalte befindet sich österreichweit in den Händen von Landesgesellschaften. Das heißt also, Strom und Gas, und in Wien auch Fernwärme, werden den privaten Haushalten von landeseigenen Gesellschaften geliefert. Diese Gesellschaften befinden sich im Besitz der Landesbürger/-innen und die letzte Entscheidung über die Geschäftsgebarung haben als Eigentümervertreter die Landesregierung beziehungsweise der Landeshauptmann/ die Landeshauptfrau, die ja auch den Aufsichtsrat stellen.
Nun verlangen diese Gesellschaften aber von ihren Kunden, den Landesbürgern, Preise für Strom, Gas und Heizung, die sich an internationalen Märkten orientieren, auch wenn sie selbst die Energie, etwa den Strom aus Wasserkraft, billig herstellen. Sie halten da also die Preise hoch und machen dadurch satte Gewinne. Natürlich wird dann mit diesen hohen Energiepreisen auch die Inflation angeheizt.
Man sollte aber da doch meinen, dass der Zweck von landeseigenen Gesellschaften nicht sein soll, hohe Gewinne zu machen und hohe Profite und Prämien auszuschütten, sondern dass ihr Zweck sein muss, einerseits Versorgungssicherheit zu bieten und andrerseits die Bürger (die Eigentümer) mit kostengünstiger Leistung, also kostengünstiger Energie, Gas, Strom, Fernwärme, zu versorgen. Und warum geschieht das weitgehend nicht? Und warum greifen die Landesgewaltigen da nicht ein? Ist das Bürgernähe?
Nein! So darf es bei Landesgesellschaften, die eine Versorgungsverpflichtung haben und im Eigentum der Landesbürger stehen, nicht sein. Die sollen nur Selbstkosten verrechnen.
Und die Landesregierungen, das heißt vor allem die Landeshauptleute, sind aufgefordert, hier dafür zu sorgen, dass die Bürger/-innen nicht überfordert und übervorteilt werden. Bemerkt ihr denn nicht, dass die Unruhe in der Bevölkerung schon ziemlich groß ist? Einerseits wegen der hohen Energiepreise und andrerseits wegen der hohen allgemeinen Inflation, für die die Landesregierungen und Landeshauptleute auch mitverantwortlich sind.