Ich mache mir Sorgen, wie die Unabhängigkeit der Justiz gestutzt wird - nicht radikal, aber schleichend und stet -, und das, obwohl wir (noch) gar keinen Volkskanzler haben. Der "nicht stattfindende Prozess" bei bewiesenem Verstoß gegen das Antikorruptionsgesetz führt einem das wieder einmal vor Augen: Einen außergerichtlichen Tatausgleich auf ein Korruptionsvergehen anzuwenden ist nur bei einer - den Hausvorstand völlig ausschaltenden - juristischen "Spezialinterpretation" möglich. Die "Erfinder der Diversion" haben sicher nicht an Korruption gedacht.