Leserbrief

Ein Skandalurteil erschüttert

Grundsätzlich: Geschlechtsverkehr mit einer Zwölfjährigen ist nicht erlaubt, wenn der Altersunterschied mehr als drei Jahre beträgt.
Zehn Angeklagte wurden freigesprochen, da sie nicht wussten, dass das Mädchen erst zwölf Jahre alt sei und sie angab, älter zu sein (so die Medienberichte).
Ein Vergleich: Ich fahre auf der Autobahn und übersehe ein Verkehrszeichen, das mir 100 km/h vorschreibt. Ich fahre weiter mit 130, weil ich im guten Glauben bin, dass 130 km/h erlaubt sind und mir das Navi auch erlaubte 130 km/h anzeigt. Und dann erhalte ich eine Radarstrafe, weil ich um 30 km/h zu schnell war. Bin ich dann straffrei und wird das Verfahren eingestellt, weil ich oben angegebene Umstände geltend mache? Sicherlich nicht. Und ein altes Sprichwort besagt: "Unwissenheit schützt vor Strafe nicht!" Aber anscheinend gilt dies nicht für alle und nicht für jeden. Und der arme, arme Richter musste ja aufgrund unserer Gesetze einen Freispruch fällen. Er tut mir wirklich leid.

Hannes Loos, 3002 Purkersdorf

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