Die inkriminierten Handlungen fanden in einem Hotelzimmer, in Stiegenhäusern, einem Hobbyraum und zumindest in drei Fällen in der Wohnung eines Angeklagten statt. In zwei Fällen geht es um den Vorwurf der geschlechtlichen Nötigung, in allen anderen um eine angebliche Verletzung der sexuellen Selbstbestimmung. Nicht angeklagt wurde der Vorwurf, die Jugendlichen hätten in Kauf genommen und sich damit abgefunden, dass das Mädchen unter 14 ist. Aufgrund des älter wirkenden Äußeren des Mädchens wurde von der Staatsanwaltschaft kein entsprechender Vorsatz angenommen.
Sämtliche Angeklagte befinden sich auf freiem Fuß. Die Verhandlung ist auf zwei Tage anberaumt. Es gilt ein Fotografier- und Filmverbot. Über weite Strecken dürfte die Öffentlichkeit ausgeschlossen werden, teilte Gerichtssprecherin Christina Salzborn vorab mit. Es sei "durchaus möglich, dass schon die Einvernahme der großteils jugendlichen Angeklagten oder schon die Verlesung der Anklage unter Ausschluss der Öffentlichkeit erfolgen wird", hieß es in einer Medienmitteilung. Maßgeblich dafür seien Opferschutzgründe und Bestimmungen im Jugendgerichtsgesetz. Die Entscheidung, ob und inwieweit ein Ausschluss erfolgt, obliegt dem erkennenden Schöffensenat.