Leserbrief

Haftung der Eltern

Bei Verbrechen von nicht strafmündigen Jugendlichen wird immer der Anschein erweckt, dass man diesem Phänomen hilflos gegenübersteht und keine Mittel hat, die kriminellen Jugendlichen zur Räson zu bringen. Das verstehe ich nicht. Das Gesetz sagt ja nicht nur, dass die Minderjährigen nicht straffähig sind, es sagt auch: "Eltern haften für ihre Kinder". Wieso spricht niemand von dieser Haftung? Ich denke, wenn man die Eltern bei jedem Delikt ihrer Sprösslinge zur Haftung heranzöge, hätte das - im wahrsten Sinne des Wortes - böse Spiel bald ein Ende.

Dr. Günther Pacher, 9800 Spittal

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