Zum Artikel "Neue Maßnahmen für junge Intensivtäter" (SN vom 12. März 2025): Zwölfjährige sind definitionsgemäß noch Kinder. Wenn solche Kinder bereits drei bewaffnete Überfälle auf Taxilenker begangen haben und strafunmündig sind, dann sind die geplanten Maßnahmen (sozialpädagogische Wohngemeinschaften) sicher dringend notwendig. Aber was ist eigentlich mit den Eltern solcher Früchtchen? Diese sind die Erziehungsberechtigten, die offenkundig versagt haben: Warum werden sie nicht in die Pflicht genommen?