Leserbrief

Menschenrechte verpflichten Staat

Unter der reißerischen Überschrift "Bricht die Kirche Menschenrecht?" wurde im "Staatsbürger" (SN, 24. 9.) ein Artikel des Richters und Honorarprofessors Janko Ferk veröffentlicht, der die Diskriminierung von Frauen in der katholischen Kirche rügt, allerdings einräumt, dass sie verfassungsrechtlich nicht angreifbar ist. Dafür schlägt er andere Maßnahmen, nämlich die Einstellung staatlicher Förderungen und die Kündigung des Konkordats, vor.

Die Rechtsausführungen des Verfassers sind zwar im Ergebnis zutreffend, nicht aber die gegebene Begründung. Die verfassungsrechtlich fixierten Menschenrechte verpflichten den Staat und nicht Religionsgesellschaften.

Die vom Autor zur Diskussion gestellten Maßnahmen zwecks Behebung der behaupteten Diskriminierung von Frauen in der katholischen Kirche wären ihrerseits diskriminierend, weil sie dem aus Art. 15 des Staatsgrundgesetzes über die allgemeinen Rechte der Staatsbürger hervorgehenden Gebot der Gleichbehandlung der Kirchen- und Religionsgesellschaften untereinander widersprächen.


Univ.-Prof. Dr. Ludwig Adamovich, 1090 Wien

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