Rechtlich ist beim milliardenschweren Pensionsproblem zu beachten: Pensionen sind keine Almosen, sondern Rückzahlungen von arbeitenden Menschen, verzinst angelegte Gelder, die durch den Verbraucherpreisindex jährlich anzupassen wären. Pensionsanpassungen haben nach dem Versicherungsprinzip ("wer mehr einzahlt, soll mehr herausbekommen") ausschließlich nach der Höhe der eingezahlten Beträge und dem berechneten Verbraucherpreisindex zu erfolgen. Aus dem Pensionstopf mehr zu bezahlen ist Betrug am Steuerzahler, weil Pensionsbezüge keine Sozialleistungen sind. Eine soziale Staffelung ist Missbrauch des Pensionssystems, wenn Mehreinzahler für Geringeinzahler mitzahlen müssen. Auf diese Weise hat der Mittelstand Österreichs in den letzten 30 Jahren ein Drittel an Kaufkraft verloren. Daher sind Geringpensionseinzahler durch diverse Sozialleistungen ausreichend zu unterstützen, auch wegen besserer Überprüfungsmöglichkeiten.