Zum Artikel "Stalking mit Folgen" ("Salzburger Nachrichten" vom 1. August):
Der Vorschlag, man solle sich zum Schutz vor derartigen Bedrohungen in die Psychiatrie zurückziehen und die damit verbundene Freiheitsbeschränkung hinnehmen, übersieht nicht nur die Täter-Opfer-Umkehr, sondern dass damit auch eine massive Stigmatisierung des Opfers verbunden wäre - zur Freude der Täter.
Beim Lesen dieses Artikels vermutet man, dass die bedrohte Ärztin nur ein klassisches Stalkingopfer gewesen wäre, wo es meist um persönliche emotionale Beziehungsprobleme geht. Hier ging es um eine Ärztin, die sich für legitime Anliegen zum Schutz ihrer Patientinnen, Patienten und Mitarbeiter/-innen eingesetzt hat. Ihr wurde dafür nicht nur mit Intoleranz und Hass begegnet, sondern sogar mit massiven Morddrohungen.
Das ist eine zusätzliche Radikalisierungsstufe und dies alles unter dem Schutzmantel der vermeintlichen Anonymität des Netzes. Ob die psychische Verfasstheit der bedrohten Person schon vorher oder erst in Folge dieser Bedrohungen instabil war, spielt dabei keine Rolle. Wenn jemand an einer Klippe entlanggeht, aus welchem Grund auch immer, hat niemand anderer das Recht, diese Person absichtlich von der Klippe zu stoßen und ihr dann auch noch eine Teilschuld zu attestieren. Empörend ist das Verhalten der zuständigen Organe und gehört nicht nur geklärt, sondern bedarf auch klarer sicht- und spürbarer Konsequenzen.