Zum Fall August Wöginger bleibt ein bitterer und schaler Nachgeschmack.
Da wird ein Politiker wegen Postenschachers endlich einmal angeklagt - also dem alten Spiel, bei dem nicht Können, sondern das richtige Parteibuch zählt -, und am Ende gibt's statt Urteil und Strafe eine Diversion. Kein Schuldspruch, keine Vorstrafe, nur eine Geldbuße. Sache erledigt.
Dabei steht im Gesetz deutlich: Eine Diversion darf es nur geben, wenn eine Strafe nicht nötig ist - weder zur Abschreckung des Täters selbst noch zur Warnung anderer als Generalprävention. Doch genau diese abschreckende Wirkung hat dieser Gerichtsprozess völlig verfehlt. Wer sieht, dass man als Politiker so davonkommt, lernt daraus höchstens: Es zahlt sich aus, mächtig zu sein.
Noch schwerer wiegt, dass beim Amtsmissbrauch Diversion nur bei geringfügiger Rechtsverletzung erlaubt ist. Aber wenn eine besser qualifizierte Bewerberin übergangen wird, ist das kein kleiner Schönheitsfehler, sondern ein klarer Schaden - für sie und für das Vertrauen in den Staat.
Wöginger hat die Tat bis zuletzt abgestritten und erst, als es eng wurde, den Ausweg über die Diversion gesucht. Für den normalen Bürger wäre das ein Bekenntnis mangelnder Einsicht. Für Politiker scheint es hingegen als Zeichen der Reue durchzugehen.
Das alles hinterlässt das Gefühl: Vor dem Gesetz sind eben doch nicht alle gleich.
Und das ist das eigentlich Schlimme - dass man den Glauben daran verliert, dass Recht in diesem Land noch so etwas wie Rückgrat hat.