Flachgautakt
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Begriffsklärung
Diese Seite ist eine Begriffsklärung zur Unterscheidung mehrerer mit demselben Wort bezeichneter Begriffe.
Flachgautakt bezeichnet Verkehrsverbünde, die im Flachgau den öffentlichen Verkehr verbessern sollen, und zugleich die Gemeindeverbände, die auf Seiten der teilnehmenden Gemeinden Träger dieser Verkehrsverbünde sind:
- Flachgautakt I (auch: Flachgautakt 1)
- Flachgautakt II (auch: Flachgautakt 2)
- Flachgautakt III (auch: Flachgautakt 3)
Weblink
- Wikipedia-Eintrag Verkehrsverbund