Rundfunkgebühr

Die Rundfunkgebühr ist eine gesetzlich verankerte Gebühr für Radio und Fernsehen, die von der Gebühren Info Service GmbH (GIS) eingehoben wird.

Zusammensetzung der Rundfunkgebühr

  • Die Radiogebühr und die Fernsehgebühr (Rundfunkgebühr für Radio-, Fernsehempfangseinrichtungen) werden an das Bundesministerium für Finanzen abgeführt.
  • Das Programmentgelt (Radio-, Fernsehentgelt) abzüglich Umsatzsteuer, Einhebungs- und Verfahrens ver­waltungsvergütung kommt dem ORF zugute. Das sind Euro 15,51 pro Monat oder Euro 0,51 pro Tag.
  • Der Kunstförderungsbeitrag wird an den Bund abgeführt.
  • Die Landesabgabe, fließt dem jeweiligen Landesbudget zu.

Jedes Bundesland legt die Höhe und den Verwendungszweck der Landesabgabe selbst fest.

Im Bundesland Salzburg

Radiogebühren pro Monat seit 1. April 2012 (A), Angaben in Euro

Gebührenart    2011      2012*   Erhöhung
Radiogebühr 0,36 0,36
Radioentgeld** 4,20 4,20
** davon USt. 0,42 0,42
Kunstförderung 0,48 0,48
Landesabgaben 1,10 1,60 + 45 %
gesamt 6,56 7,06 + 7,6 %
  • Das Land Salzburg hat beschlossen, die Landesabgabe mit 1. April 2012 zu erhöhen. Die Landesabgabe ist nicht Bestandteil der Rundfunkgebühren, sondern wird nur gemeinsam mit diesen eingehoben. Die zusätzlichen Einnahme sind gemäß § 6 Salzburger Rundfunkabgabegesetz, LGBI. 26/2000 in der geltenden Fassung für kulturelle und soziale Zwecke zu verwenden.

Fernsehgebühren inkl. Radio, Stand Juni 2012 (B), Angaben in Euro

Gebührenart
Radiogebühr    0,36
Fernsehgebühr    1,16
Fernsehentgelt    16,16
Kunstförderung    0,48
Landesabgaben    4,70
USt.    1,62
gesamt    24,48

Die Gebühren im Österreich-Vergleich

Angaben in Euro

Bundesland    A      B  
Wien 7,18 24,88
Niederösterreich 6,98 24,08
Burgenland 6,48 22,48
Oberösterreich 5,78 19,78
Salzburg 7,38 24,48
Steiermark 7,28 25,18
Kärnten 7,18 24,88
Tirol 6,78 23,28
Vorarlberg 5,78 19,78

Quelle

  • Rundschreiben der GIS vom April 2012