SALZBURGWIKI:Urheberrecht
Öffentlich verfügbar heißt nicht "lizenzlos"
Urheberrechte beachten
Das Urheberrecht ist eine der fünf Grundregeln im SALZBURGWIKI.
Das SALZBURGWIKI lebt wie alle Wikis davon, dass Inhalte ohne großen Aufwand bereitgestellt aber auch verändert werden können.
Da das SALZBURGWIKI aber öffentlich verfügbar ist dürfen Rechte Dritter dabei nicht verletzt werden.
Am Besten schreibst du deine Artikel selbst. Wenn du aber nicht umhinkommst Texte, Bilder oder Audiodateien anderer einzubinden, dann sichere dir im Vorhinein die Rechte dafür, indem du sie vom Urheber einholst und stelle sicher, dass du sie ordnungsgemäß zitierst.
Wenn du mehr darüber wissen willst
Das Urheberrecht regelt die Rechte an Bildern, Videos, Zeichnungen, Grafiken und Texten.
Das Urheberrecht schützt den Urheber, der Werke von individuellem Charakter geschaffen hat, vor unerlaubter Nutzung seiner Werke.
Ein Werk im Sinne des Urheberrechtsgesetzes liegt dann vor, wenn es eine eigentümlich geistige Schöpfung darstellt, sich also vom "Alltäglichen", vom Landläufigen, üblicherweise Hervorgebrachten abhebt[1].
Wer ist der Urheber bei einem, einer, eines ...
Text
Urheber ist derjenige, der diesen Text selbst schrieb.
Du darfst also keinen Text, den du auf einer Internetseite oder in einem Druckwerk (Buch, Zeitung, Zeitschrift) liest, hier in einem Regiowiki hineinstellen. Du musst diesen Text mit eigenen Worten umformulieren.
Bild
Urheber ist derjenige, der den Auslöser des Fotoapparats gedrückt hat.
Du darfst kein Bild, das du im Internet, einem Social-Media-Kanal (Facebook, twitter usw.), in einem Druckwerk (Buch, Zeitung, Zeitschrift) oder sonst irgendwo siehst oder findest ohne die Zustimmung des Urhebers in einem Regiowiki veröffentlichen.
Sonderfälle Bilddatenbanken im Internet (flickr, Wikimedia Commons, Pixabay, pixelio usw.):
Wenn du ein Bild von solchen Bilddatenbanken verwendest, musst du die Nutzungsbestimmungen genau lesen: bei flickr beispielsweise, kann jeder Fotograf selbst bestimmen, ob sein Bild weiterverwendet werden darf oder nicht. Wikimedia Commons schreibt auch ihren Nutzern vor, dass sie genaue Lizenzen den Bildern zuordnen müssen (gemeinfrei, nicht kommerziell usw.). Aber gerade bei Wikimedia Commons weißt du nicht mit Sicherheit, ob derjenige, der dort ein Bild hochgeladen hat, auch tatsächlich der Urheber ist. Zumindest ein Fall ist dem Administrator Peter persönlich bekannt, bei dem jemand ein nicht freies Bild in Wikimedia Commons als solches veröffentlicht hat.
Video
Urheber ist derjenige, der den Auslöser des Video-Aufnahmegeräts gedrückt hat. Wobei es bei einem Video komplizierter wird, da es ja noch eine zweite, andere Person geschnitten haben könnte. Aber wir halten es hier einmal einfach.
Auch bei Videos gilt: Ein Video darf nur mit Zustimmung des Urhebers verbreitet werden.
Sonderfall YouTube: Zwar muss jemand, der auf YouTube ein Video veröffentlicht zustimmen, dass es von anderen geteilt werden darf; aber was ist, wenn das Video selbst gar nicht von ihm stammt und der eigentliche Urheber ihm dies gar nicht erlaubt hatte? Dann kannst du - als Verteiler des Videos hier einem Regiowiki - vom Urheber zur Verantwortung gezogen werden.
Karten (Wanderkarten, geografische Karten usw.)
Auch hier gibt es immer einen Urheber, meist einen Verlag oder ein Unternehmen (beispielsweise SAGIS).
Du darfst keine Karte, keinen Kartenausschnitt ohne die Genehmigung des Urhebers veröffentlichen. Beachte, dass auch googlemaps hier bestimmte Richtlinien vorschreibt. Eine Möglichkeit, gratis Karten oder Kartenausschnitte zu verwenden, bietet dir openstreetmaps[2]. Bitte lies aber dort die Bestimmungen zu Veröffentlichungen.
Ansonsten kannst du nur einen Link zu einer Karte setzen.
Irrtümer
Es fehlte das Zeichen für Copyright im Bild, daher darf man das Bild verwenden
Jedes Werk ist kraft Gesetz urheberrechtlich geschützt und muss mit keinem Zeichen extra gekennzeichnet werden.
"Ich habe ja den Namen des Urhebers extra dazu geschrieben"
Der Urheber muss vor jeder Veröffentlichung um Erlaubnis gefragt werden. Die Namensnennung des Urhebers bei Verwendung eines urheberrechtlich geschützten Werkes ist sowieso gesetzlich vorgeschrieben.
Es stand kein Urheber drauf oder drinnen
Auch wenn kein Urheber genannt ist, kann das Werk urheberrechtlich geschützt sein und der Urheber kann seine Ansprüche geltend machen. Unwissenheit schützt auch in diesem Fall nicht vor Strafe.
Es wurde ja im Internet überall verteilt
Jeder, der unerlaubt ein Werk, das urheberrechtlich geschützt ist, einer Öffentlichkeit bekannt macht, begeht eine Urheberrechtsverletzung und kann geklagt werden. Entscheidend ist eben, wen der Urheber "erwischt".
Wie schützt du dich vor einer Klage?
- Schreibe deinen eigenen Text
- Verwende nur Bilder und Videos, bei denen du selbst den Auslöser gedrückt hast
- Bei Verwendung von einem Bild oder Videos eines anderen Urhebers lass dir schriftlich die Verwendung in einem Regiowiki bestätigen
- Bilder, die bei Presseaussendungen oder auf Presseseiten im Internet angeboten werden, dürfen unter Nennung des Urhebers (sofern angegeben) und der Quelle (Versender oder Bereitsteller der Pressemeldung) hier in einem Regiowiki veröffentlicht werden
Welche Kosten entstehen bei einer Klage?
Wenn ein Urheber seine Rechte geltend macht, musst du, einfach ausgedrückt, ab € 100,-- aufwärts, € 1.000,-- oder mehr Euros bei besonderen Bildern (z. B. Bildern von Skirennläufern, die von Bildagenturen stammen) pro unerlaubte Verwendung an Entschädigung und Strafe rechnen.
Weiterführende Hilfethemen
- SALZBURGWIKI:Recht am eigenen Bild - welche Bilder, die ich selbst gemacht habe, darf ich veröffentlichen, welche nicht?
- SALZBURGWIKI:Bild: DSG-VO und Datenschutz-Anpassungsgesetz 2018, die gesetzlichen Bestimmungen für Veröffentlichung personenbezogener Daten
Weblinks
Quellen und Fußnoten
- ↑ Quelle www.tuwien.ac.at
- ↑ www.openstreetmaps.org