Leserbrief

Radfahrer haben Sorgfaltspflicht gegenüber Fußgängern

Den Medienberichten zufolge sind die schweren Verletzungen, die eine Passantin vor einer Woche am Treppelweg in Hallein/Rif erlitten hat, höchstwahrscheinlich einem Unfall mit Fahrerflucht zuzuordnen.
Aufgrund der Verletzungsmuster, welche die Passantin erlitten hat, müsste dies unschwer zu erkennen sein.
Da es sich an der Unfallstelle um einen gemeinsamen Geh- und Radweg im Sinne der Straßenverkehrsordnung (StVO) handelt, kommt als Unfallverursacher höchstwahrscheinlich ein Radfahrer in Betracht.
Als Anrainer des Treppelweg an der Königssee Ache verfolge ich tagtäglich, wie Radfahrer (meist E-Biker) unter Missachtung des § 68 Abs. 1 StVO (auf Geh- und Radwegen haben sich Radfahrer so zu verhalten, dass Fußgänger nicht gefährdet werden) vorbeirasen.
Das heißt, Radfahrer haben eine erhöhte Sorgfaltspflichten gegenüber Fußgängern. Sie haben beim Vorbeifahren ihre Geschwindigkeit deutlich zu reduzieren.
Um Unfälle dieser Art zu vermeiden ist es zweckmäßig stark von Fußgänger frequentierte Bereiche der Treppelwege straßenverkehrsrechtlich als Gehweg einzustufen oder mit Geschwindigkeitsbegrenzungen sicherer zu gestalten.
An die zweite Überlegung der Ermittler (Annahme eines Vorsatzdeliktes nach dem Strafgesetzbuch) möchte ich gar nicht denken.
Sollten entsprechende Indizien vorliegen, hätte die Bevölkerung Hallein/Rif bereits informiert und Präventivmaßnahmen gesetzt werden müssen.


Mag. Walter Döller, 5400 Hallein-Rif

Aufgerufen am 22.09.2025 um 08:51 auf https://www.sn.at/leserforum/leserbrief/radfahrer-sorgfaltspflicht-fussgaengern-146492401

Schlagzeilen