Legislativ- und Verfassungsdienst

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Der Legislativ- und Verfassungsdienst ist eine Fachabteilung des des Amtes der Salzburger Landesregierung, die Teil der Landesamtsdirektion ist.

Aufgaben

Schwergewicht der Aufgaben des Legislativ- und Verfassungsdienstes ist die zentrale Ausarbeitung aller Gesetzesvorschläge der Landesregierung und aller Verordnungen der Landesregierung und des Landeshauptmanns. Dazu gehören die Prüfung der Verfassungsmäßigkeit künftiger Gesetze und die Gesetzmäßigkeit künftiger Verordnungen sowie der Zweckmäßigkeit der Regelungen im Vollzug (einschließlich der Klärung der mit den Regelungen verbundenen Kosten), aber auch die legistische Gestaltung dieser generellen Normen insgesamt. Die Inhalte der Regelungen werden teils von den sachlich dafür zuständigen Abteilungen vorgeschlagen und erforderlichenfalls vom Legislativ- und Verfassungsdienst weiterentwickelt.

Weitere Aufgabenbereiche des Legislativ- und Verfassungsdienstes sind

  • Angelegenheiten der Bundes- und der Landesverfassung; Stellungnahmen zu verfassungsrechtlichen und allgemeinen verwaltungsverfahrensrechtlichen Fragen sowie zu schwierigen verwaltungsrechtlichen Fragen;
  • Vereinbarungen gemäß Art 15a B-VG des Landes Salzburg mit dem Bund oder mit anderen Bundesländern;
  • Stellungnahmen zu Entwürfen von Bundesgesetzen und Verordnungsentwürfen der Bundesministerien sowie zu Normentwürfen im Rahmen der europäischen Integration;
  • EU-Rechtsangelegenheiten allgemeiner Art, Umsetzungsmaßnahmen im Landesrecht;
  • Verfahren vor dem Verfassungsgerichtshof, Verfahren vor Gerichten im Rahmen der Europäischen Integration;
  • Herausgabe des Salzburger Landesgesetzblattes und der Salzburger Landesrechts-Sammlung sowie Pflege des Salzburger Rechtsinformationssystems.

Geschichte

Der Legislativ- und Verfassungsdienst begann eher unscheinbar als in der Landesamtsdirektion – die schon zuvor für die "Legislative" zuständig gewesen war – eingerichtetes "Legislatives Referat" im Jahr 1972. Dessen Leitung wurde Dr. Herfrid Hueber anvertraut. Später wurde er unter der Bezeichnung "Legislativ- und Verfassungsdienst" als Unterabteilung (in der Folge umbenannt in "Fachabteilung") installiert, innerhalb deren zwei Referate eingerichtet wurden: "Legislativangelegenheiten" (Leiter: Dr. Ferdinand Faber) und "Verfassungs-, Föderalismus- und Integrationsangelegenheiten" (Leiter: Dr. Eduard Paulus). Im Jahr 1988, als Dr. Herfrid Hueber zum Landesamtsdirektor aufgestiegen war, folgte ihm Dr. Ferdinand Faber als Leiter des Legislativ- und Verfassungsdienstes nach und ist dies auch noch jetzt.

Quellen