Volksanwaltschaft
Die Volksanwaltschaft ist ein Organ der Gesetzgebung, das angerufen werden kann, wenn in der Verwaltung alle Rechtsmittel erschöpft sind oder der Bürger sonst keine Handhabe hat, um geben Fehlleistungen einer Behörde oder Missstände vorzugehen. Die Volksanwaltschaft besteht aus drei vom Nationalrat gewählten Mitgliedern (Volksanwälten) und prüft Beschwerden von Bürgern.
Salzburgbezug
Nach der Bundesverfassung kann jedes Land die Volksanwaltschaft auch für seine Verwaltung zuständig machen. Davon haben sieben Bundesländer, darunter auch das Land Salzburg, Gebrauch gemacht (nicht hingegen die Länder Tirol und Vorarlberg).
Die Volksanwälte halten regelmäßig Sprechstunden in den sieben erwähnten Bundesländern ab, über deren aktuelle Termine auf der Homepage der Volksanwaltschaft informiert wird.
Zu den drei ersten Volksanwälten (1977 bis 1983) gehörte der Salzburger Rechtsanwalt und angesehene FPÖ-Politiker Dr. Gustav Zeillinger.
Weiterführend
Für Informationen zum Thema Volksanwaltschaft, die über den Bezug zu Salzburg hinausgehen, siehe zum Beispiel den Eintrag in der deutschsprachigen Wikipedia zum selben Thema.
Quellen
- Eintrag in der deutschsprachigen Wikipedia zum Thema "Volksanwaltschaft"