Personalvertretung

Personalvertretungen sind Einrichtungen zur Vertretung der öffentlich Bediensteten gegenüber den Dienstgebern, ähnlich den Betriebsräten und Zentralbetriebsräten in der Privatwirtschaft.

Struktur

Dienstgeber sind dabei der Bund, die Länder, die Gemeinden und die Gemeindeverbände.

Die Personalvertretungen werden

  • teils durch Bundesgesetz (für Bundesbedienstete und Landeslehrer),
  • teils durch Landesgesetz (für Landesbedienstete ohne Landeslehrer und für Gemeindebedienstete)

geregelt.

Die Gliederung der Personalvertretungen hängt mit der Zahl der Bediensteten zusammen. Sie ist also z.B. beim Land Salzburg und beim Magistrat der Landeshauptstadt Salzburg stärker differenziert als bei Kleingemeinden. Zum Beispiel gibt es

Bei anderen Salzburger Gemeinden (als der Stadt Salzburg) genügt ein Dienststellenausschuss, bei Gemeinden mit weniger als 20 Bediensteten eine Vertrauensperson.

Wahlen

Hauptartikel Landes-Personalvertretungswahlen

Die Personalvertreter (Mitglieder der Personalvertretungsorgane) werden durch Wahlen bestimmt. Sie finden für Bundes-, Landes- und Magistratsbedienstete alle fünf, für Gemeindebedienstete alle vier Jahre statt.

Quellen

siehe die Weblinks

Weblinks