Diskussion:St. Johann im Pongau
Bezeichnung Stadtrat
Lieber Peter, du hast heute auf dieser Seite aus dem Kapitel "Gemeindevertretung" das Kapitel "Stadtrat" gemacht. Gemäß Salzburger Gemeindeordnung bestehen die Organe der Gemeinde aus der Gemeindevertretung, der Gemeindevorstehung und der Bürgermeisterin/dem Bürgermeister. Die Mitglieder der Gemeindevorstehung werden als Gemeinderäte (in Städten als Stadträte) bezeichnet [1]. Die weiteren Mitglieder der Gemeindevertretung werden als Gemeindevertreter bezeichnet. Die Gemeindeordnung gilt für alle Gemeinden (auch Städte) des Landes Salzburg außer der Stadtgemeinde Salzburg, die eine Stadt mit eigenem Statut ist (Salzburger Stadtrecht 1966).
Wenn du willst, kann ich das Kapitel "Politik" entsprechend korrigieren und ergänzen, da ohnehin auch nach dem Text "....aus Mandaten der folgenden Parteien zusammen:" die Aufzählung fehlt.
Liebe Grüße EstEstESt (Diskussion) 12:31, 16. Apr. 2024 (CET)
- Also ich habe heute anhand des SN-Artikels über den "Gemeinderat" von Bruck an der Grockglocknerstraße verstanden, dass die Gemeindevertretung alle aufgrund der Mandate gewählten Personen umfasst, aus deren Kreis die Gemeinderäte gewählt werden. Eine Stadt muss also meines Erachtens Stadträte haben und keine Gemeinderäte. Im Infokasten der Gemeinden im SALZBURGWIKI stehen daher die "Gemeindevertretungen" und unter Punkt "Politik" die "Gemeinde/Stadträte". Wenn ich jetzt richtig verstehe, hat nur die Stadt Salzburg als "Stadt" "Stadträte" und alle anderen "Städte" nur "Gemeinderäte". Wenn dem so ist, bitte ich dich zu korrigieren meint dankend --Peter (Diskussion) 14:36, 16. Apr. 2024 (CET)