Raumordnungsbericht 2011-2014
Der Raumordnungsbericht 2011-2014 wurde am 24. Februar 2016 im zuständigen Ausschuss des Salzburger Landtages beraten.
Über den Raumordnungsbericht
Das Protokoll der Ausschuss-Sitzung ist als Anhang in der 2. Auflage des Raumordnungsberichts enthalten.
Das Salzburger Raumordnungsgesetz 2009, LGBl. Nr. 30/2009, § 7 Abs. 3 (in der Fassung vor der ROG-Novelle 2017) legt zum Raumordnungsbericht Folgendes fest:
Die Landesregierung hat dem Landtag spätestens nach zwei Jahren ab Beginn einer Gesetzgebungsperiode einen Raumordnungsbericht vorzulegen. Gegenstand des Raumordnungsberichts sind der Stand der Raumordnung im Land Salzburg auf Grundlage der von den Gebietskörperschaften und den Regionalverbänden erstellten Programme und Pläne, die Ergebnisse der Überwachung von Planungen mit erheblichen Umweltauswirkungen (§ 5 Abs 5) sowie die Zusammenarbeit mit dem Bund und den benachbarten Ländern auf dem Gebiet der Raumordnung.
Zum Nachlesen
Als gedrucktes Exemplar beim Amt der Salzburger Landesregierung, Abteilung 10 - Planen - Bauen - Wohnen, Fanny-von-Lehnert-Straße 1, 5020 Salzburg (E-Mail: wohnen-raumplanung@salzburg.gv.at) bestellbar oder als PDF-Dokument downloadbar unter folgendem Link www.salzburg.gv.at
Quelle
- Salzburger Raumordnungsbericht 2011-2014. 7. Bericht über den Stand der Raumordnung im Land Salzburg. 2. überarbeitete und ergänzte Auflage. Salzburg 2016, 438 S., ISBN 3-901343-52-0