Begriffsklärung
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Als Rentamt bezeichnete man früher eine Behörde der landesherrlichen oder kirchlichen Finanzverwaltung, die unter der Führung eines Rentmeisters stand; daraus wurde später dann eine Behörde zur Verwaltung der grundherrschaftlichen Einnahmen, die der Verwaltung des landesherrlichen Kammergutes dienten.

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