Physiker
Der Begriff Physiker hat verschiedenen Bedeutungen.
Die Bedeutungen
Versteht man heute unter einem Physiker einen Wissenschaftler der Physik, so wurde bis ins 19. Jahrhundert darunter noch ein Arzt verstanden.
Physĭker (Physicus),
1) im Altertum Einer, welcher sich mit der Erforschung der Natur und des Wesens der Dinge beschäftigt, später
2) Einer, welcher eine besondere Kenntnis der Natur und ihrer Kräfte zu haben vorgab (Zauberer),
3) im Mittelalter der Arzt; daher jetzt (1861) noch
4) ein angestellter Arzt (Gerichtsarzt), welcher die spezielle Aufsicht des Medizinalwesens in einem Bezirk besorgt, auch die Staatsverwaltungs- od. die Gerichtsbehörden, wo es auf ärztliches Urteil und Handeln ankommt, unterstützt.
Erst zu Anfang des 16. Jahrhunderts wurden besoldete Stadtphysiker, dann auch für größere Distrikte Physiker angestellt, welche dann den Namen Kreis-, Amts-, Landphysiker etc. erhielten.
Die Stelle eines Physikers wird Physikat genannt.
Die offizielle Bezeichnung in der österreichischen Monarchie ist zumindest ab 1818 Distriktsarzt oder Bezirksarzt.
Landarzt → Sprengelarzt
Später bürgerte sich der Begriff "Sprengelarzt" für eine Physiker ein, der in einer Landgemeinde tätig war. Ein Sprengelarzt ist ein Arzt für Allgemeinmedizin, der im Land Salzburg für eine Gemeinde oder einen Gemeindeverband die fachliche Aufgaben der örtlichen Gesundheitspolizei gemäß Gemeindeordnung, Stadtrecht, Bundesgesetzen und Landesgesetzen besorgt.[1]
Quelle
- Pierer's Universal-Lexikon, Band 13. Altenburg 1861, 110, online in: http://www.zeno.org